Strahlensucher Köln Bonn
Inhaber: Bernd J. Offizier • Rechtsform: Einzelunternehmer
Tel.(Mobil): 0171.3190200
E-Mail: bernd.offizier@gmx.de
Steuer-Nr.224/57040085
Die Rechnungen sind ohne Umsatzsteuer gem. § 19 UStG
Kontakt: Kölnstraße 73, 50321 Brühl
Allgemeine Geschäftsbedingungen Strahlensucher Köln-Bonn (AGB)
§ 1. Begriffsbestimmung
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine
Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt. Gleichgültig ist, ob die
Bestimmungen einen äußerlich gesonderten Bestandteil des Vertrags bilden oder in die Vertragsurkunde selbst aufgenommen
werden, welchen Umfang sie haben, in welcher Schriftart sie verfasst sind und welche Form der Vertrag hat. Allgemeine
Geschäftsbedingungen liegen nicht vor, soweit die Vertragsbedingungen zwischen den Vertragsparteien im Einzelnen
ausgehandelt sind.
§ 2. Einbeziehung in den Vertrag
Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrags, wenn der Verwender bei Vertragsabschluss die
andere Vertragspartei ausdrücklich oder, wenn ein ausdrücklicher Hinweis wegen der Art des Vertragsabschlusses nur unter
unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist, durch deutlich sichtbaren Aushang am Ort des Vertragsabschlusses auf sie
hinweist und der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen
und wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist. Die Vertragsparteien können für eine bestimmte Art von
Rechtsgeschäften die Geltung bestimmter Allgemeiner Geschäftsbedingungen unter Beachtung der in Absatz 1 bezeichneten
Erfordernisse im Voraus vereinbaren.
§ 3. Vorrang der Individualabrede (Prinzip der Privatautonomie)
Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sofern individuelle Abreden vom
Tenor dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, so ist dies schriftlich niederzulegen und von beiden
Vertragsparteien unterzeichnen zu lassen.
§ 4. Anzuwendendes Recht; Vertragstyp
Für alle Streitigkeiten aus Vertrag zwischen den Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Alle Verträge
sind der Rechtsnatur nach Dienstverträge (§§ 611 ff. BGB), sofern nichts anderes bestimmt ist.
§ 5. Gerichtsstand
Bei allen aus Vertrag resultierenden Streitigkeiten, die den sachlichen Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts begründen
(Streitwert unter 5.000 €, Wohnrechtsangelegenheiten), ist der Gerichtsstand das Amtsgericht in Brühl. Bei allen aus Vertrag
resultierenden Streitigkeiten, die den sachlichen Zuständigkeitsbereich des Landgerichts begründen (Streitwert ab 5.000 €), ist
der Gerichtsstand das Landgericht in Köln.
§ 6. Datenschutz
Dem Besteller der Dienstleitung als Vertragspartner des Dienstleisters ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur
Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen und höchstpersönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Der
Betseller der Dienstleistung stimmt der Erhebung, Verarbeitung und vertraulichen Nutzung seiner persönlichen und
höchstpersönlichen Daten ausdrücklich zu. Alle gespeicherten Daten werden vom Dienstleister vertraulich behandelt. Die
Erhebung, Verarbeitung sowie die Nutzung aller Daten des Bestellers der Dienstleistung erfolgt unter Beachtung des
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG). Dem Besteller der Dienstleistung steht es jederzeit
frei, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Entzug der Einwilligung bedarf im Zuge des
Gesichtspunkts des Nachweises der Schriftform. Der Dienstleister ist in diesem Fall zur unverzüglichen, d. h. gem. § 121 Abs. 1
Satz 1 BGB ohne schuldhaftes Zögern, Löschung aller gespeicherten Daten des Bestellers der Dienstleistung, soweit diese nicht
mehr für behördliche Zwecke (Finanzamt etc.) gebraucht werden, verpflichtet.
§ 7. Zustandekommen des Vertrags
Der Vertrag (Dienstvertrag) zwischen dem Besteller der Dienstleistung (Kunde) und dem Dienstleister bedarf keiner
grundsätzlichen Schriftform, soweit der Besteller der Dienstleistung diese allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkennt und
auch sonst keine Individualabreden ( s. § 3 dieser AGB ) getroffen wurden, die dem Sinn oder Inhalt dieser allgemeinen
Geschäftsbedingungen zu wider laufen. Absatz 1 ermöglicht mit seiner Regelung die Durchsetzung der zivilrechtlichen
Formfreiheit als Ausdruck der zivilrechtlichen Privatautonomie.
§ 8. Zahlung; Zahlungsort (§ 270 BGB)
Die Zahlung wird am Orte der Leistungserbringung fällig, sobald die vereinbarte Leistung erbracht worden ist. Die Zahlung ist in
bar gegen Quittung zu leisten. Sollte abweichend die Zahlung via Überweisung vereinbart werden, so ist der fällige
Rechnungsbetrag binnen fünf Werktagen ab Fälligkeit auf dem Konto des Dienstleisters einzugehen (Valuta).Preis nach
Vereinbarung.
§ 9. Vorschuss
Bei Aufträgen, die weit von 50321 Brühl zu erledigen sind, kann der Dienstleister vom Besteller der Dienstleistung einen
Vorschuss in Höhe der zu erwartenden Reisekosten nebst ggf. Unterbringung mittlerer Art und Güte verlangen. Ein Vorschuss
ist in jedem Fall gesondert schriftlich zu vereinbaren.
§ 10. Leistungsort (§ 269 BGB)
Den Leistungsort bestimmt der Besteller der Dienstleistung.
§ 11. Leistungszeit (§ 271 BGB)
Wann die Leistung zu erbringen ist, bestimmt der Besteller der Dienstleistung nach vorheriger Absprache mit dem Dienstleister.
§ 12. Ausschluss der Leistung
Gemäß der Maßgabe des § 275 Abs. 1 BGB ist der Anspruch auf Leistung ausgeschlossen, soweit diese für den Dienstleister
oder für jedermann unmöglich ist. Für Handlungen, aus Meinungen und Ratschlägen vom Dienstleister, übernimmt dieser keine
Haftung und keine Kosten u. a. nicht für Um- und Rückbauten und Erfolgslosigkeit.
Stand der AGB: - 19. Januar 2012